UNSERE VERANTWORTUNG

EUDR: Was die EU-Entwaldungsverordnung für Ihren Kaffee bedeutet

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verlangt, dass Produkte, die ab dem 30. Dezember 2026 auf den EU-Markt gebracht, dort verkauft oder aus der EU exportiert werden, nachweislich entwaldungsfrei sind. Betroffen sind unter anderem Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und Rinder — sowie daraus hergestellte Produkte.

Unternehmen, die diese Rohstoffe erstmals in die EU einführen, müssen belegen können, dass die Ware nicht mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung steht und in Übereinstimmung mit dem Recht des Erzeugerlandes produziert wurde — inklusive Geodaten zur genauen Anbaufläche.

UNSER ANSATZ

Was Chaanu für Sie übernimmt

Weil wir jede Farm persönlich kennen und direkt mit den Produzenten arbeiten, erfassen wir Geo-Koordinaten auf Parzellenebene für jedes Lot — nicht erst, weil die EUDR es verlangt, sondern weil vollständige Rückverfolgbarkeit von Anfang an Teil unseres Sourcing-Prozesses war.

Konkret bedeutet das: Zu jedem Lot erhalten Sie die Herkunftsdaten, die Sie für Ihre eigene Sorgfaltspflicht als Importeur oder Händler benötigen — von den Anbau-Koordinaten bis zur Dokumentation des Verarbeitungswegs. Damit sind Sie für Ihre eigenen EUDR-Nachweise vorbereitet, ohne selbst Nachforschungen bei unbekannten Zwischenhändlern anstellen zu müssen.

FÜR RÖSTEREIEN & FACHHANDEL

Was Sie mit jeder Bestellung erhalten

Geo-Daten je Lot

Anbau-Koordinaten und Flächenangaben für jede Charge, dokumentiert direkt an der Quelle.

Direkthandel

Farmpartnerschaften ohne anonyme Zwischenhändler — kurze, nachvollziehbare Lieferkette.

Sample-Service

Cupping-Samples ab 200g vor jeder Bestellung — inklusive Herkunftsdokumentation.

Persönlicher Ansprechpartner

Rückfragen zu Herkunft oder Dokumentation beantworte ich direkt und persönlich.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind die offiziellen Leitlinien der Europäischen Kommission (green-forum.ec.europa.eu). Für die Erfüllung Ihrer eigenen Sorgfaltspflichten empfehlen wir, sich zusätzlich mit Ihrer zuständigen Behörde oder einer spezialisierten Beratung abzustimmen.